AGB

Campingplatz und Restaurant Böhmeschlucht

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Dauercamper /Urlaubsstellplätze, Lodges, Bauwagen


1. Betreiber/ Vermieter
Campingplatz „Böhmeschlucht“, Inhaber: Herbert Küddelsmann,
im Folgenden auch als „Vermieter“ bezeichnet.


Adresse: OT. Vierde Nr. 22, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162/5604
Telefax: 95162/5160
Mail: info@boehmeschlucht.de
 

Anwendungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf den Dauer- und Urlaubsstellplätze, die Vermietung von Bauwagen und Lodges und die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen, die durch Campingplatz Böhmeschlucht erbracht werden. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.


Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website www.boehmeschlucht.de abrufen und ausdrucken.

Mietobjekt:
Als Dauer- oder Touristen-Stellplätze, Bauwagen und Lodges gekennzeichneter Platz auf dem Campingplatz Böhmeschlucht.


Mietzeit und deren Beendigung


Dauerstellplatz
Die Mietzeit für den Dauerplatz beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. Wird das Mietverhältnis nicht zum 31. Dezember unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert sich die Mietzeit jedes Mal um 12 Monate. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und hat schriftlich zu erfolgen. Mit Verkauf des Wohnwagens an einen Dritten, oder einen etwaigen Rechtsnachfolger, erlischt automatisch der Mietvertrag und der Stellplatz muss komplett geräumt werden, es sei denn der Vermieter macht mit dem Käufer einen neuen Mietvertrag.
Kommt der Mieter seinen Zahlungspflichten nicht nach kann der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend machen. Der Mieter kann gegen Begleichung seiner Schulden den Wohnwagen wieder auslösen. Sollte der Mieter sich nicht mehr beim Vermieter melden und mehr als ein Jahr nicht mehr auf dem Campingplatz erscheinen wird die Räumung des Stellplatzes und eventuelle Verschrottung oder der Abtransport dem Mieter in Rechnung gestellt.


Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen:


a)
wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch des gemieteten Platzes fortsetzt;


b)
der Mieter oder eine Person, die zu seinem Hausstand gehört, oder der er den Gebrauch des Mietplatzes überlassen hat, gegen die Gebote der Sitte und des Anstands verstößt und trotz Abmahnung des Vermieters dies weiterhin fortsetzt;


c)
der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten oder Teilen davon länger als einen Monat in Verzug ist. Der Verzug tritt am Fälligkeitstermin ohne weitere Mahnung ein.
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, oder Selbstaufgabe des Mieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Stellplatz nicht oder nicht für die volle Mietzeit anderweitig vermietet werden kann. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.


Übergabe der Mietsache nach Beendigung
Die Mietsache ist zum Ende des Vertrages ordnungsgemäß, vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen. Bei der Entfernung verlegter Gehwegplatten ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Der Vermieter darf den Platz sofort nach der endgültigen Räumung durch den Mieter neu vermieten, auch wenn die vertragliche Mietzeit noch nicht abgelaufen ist. Dem Mieter erwachsen daraus keine Ansprüche. Die Vorschrift aus § 568 BGB finden keine Anwendung.
Räumt der Mieter entgegen seiner Verpflichtung den Stellplatz nicht oder nicht vollständig, befindet er sich in Verzug. Der Vermieter ist berechtigt, falls der Mieter trotz Aufforderung seinen Wohnwagen nicht abholt, diesen freihändig unter Ausschluss der grundsätzlich gelten Pfandvorschriften zu verwerten. Bis zur endgültigen Erfüllung seiner Ansprüche steht dem Vermieter ein Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Mitwirkungspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet unaufgefordert alle Besucher, alle Änderung den Stellplatz betreffend und Änderungen der Adresse und/oder der Telefonnummer dem Vermieter mitzuteilen.


Campingsaison
Die Campingsaison beginnt am 20.03. und endet am 31.10. eines jeden Jahres. Die Wintersaison beginnt am 01.11.und endet am 19.03. eines jeden Jahres. Der Campingplatz ist dann aufgrund von Witterungsbedingungen (z.B. Hochwasser) nur bedingt oder gar nicht nutzbar. Es finden dann auch keine Serviceleistungen statt.

Mietpreis , Nebenkosten und Fälligkeit der Zahlung


a. Jahrescamping
Die aktuelle Preisliste ist der Homepage zu entnehmen, oder kann schriftlich oder mündlich angefragt werden. Mieterhöhungen werden durch Aushang an der Rezeption oder im Internet mindestens 3 Monate vorher bekannt gegeben. Ein Umstecken des Stromanschlusses um den Stromverbrauch auf dem eigenen Zähler zu verringern, kann mit Platzverweis geahndet werden. Der Strom wird aus abrechnungstechnischen Gründen im Nachhinein berechnet.


b. Jahrescamping, Tourist, Bauwagen, Lodges
Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung des Stellplatzes durch den Mieter einschließlich der eingetragenen weiteren Gäste. Enthalten ist pro gemieteten Stellplatz 1 PKW oder 2 Motorräder und Haustiere des Mieters. Für alle Haustiere gilt Leinenzwang auf dem gesamten Campingplatz.


In den Bauwagen und Lodges sind keine Haustiere erlaubt.


Besucher
Ein kurzfristiger Aufenthalt oder einzelne Übernachtungen von Freunden oder Verwandten sind nach vorheriger Anzeige beim Vermieter gestattet. Hierfür werden die jeweils gültigen Campinggebühren laut Gebührenordnung dem Mieter berechnet. Eine Untervermietung oder kostenlose Überlassung der Mietsache an Dritte – auch vorübergehend – ist nicht gestattet. Tages- und Übernachtungsbesucher des Mieters müssen sich unaufgefordert anmelden und Campinggebühren entrichten. Diese richten sich nach der aktuellen Preisliste des Campingplatzes. Für die Bezahlung haftet der Mieter. Meldet der Mieter seine Besucher nicht an, dann kann der Campingplatz diese schätzen und dem Mieter in Rechnung stellen. Das Nähere regelt die Campingplatzordnung in der jeweils gültigen Fassung nachzulesen unter www.boehmeschlucht.de.


Nutzung des Stellplatzes
Die Nutzung der Parzelle zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Der Campingplatz dient ausschließlich zu Erholungszwecken. Die Begründung eines Hauptwohnsitzes durch den Mieter ist nicht gestattet. Im Übrigen erfolgt die Nutzung der Mietsache gemäß der Campingplatzordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen der Platzordnung sind Gegenstand des Vertrages. Die Platzordnung wird dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses ausgehändigt. Sie liegt ferner in der Anmeldung zur Einsichtnahme aus und ist nachzulesen unter www.boehmeschlucht.de. Der Vermieter ist berechtigt, die Platzordnung nach billigem Ermessen zu ändern, wenn sachliche Gründe dies erfordern. Die geänderte Platzordnung wird in der Anmeldung zur Kenntnisnahme ausgelegt und ist jederzeit nachzulesen unter www.boehmeschlucht.de. Dem Mieter wird auf Verlangen eine Abschrift kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zustand und Instandhaltung des Platzes      
Die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung des Mietplatzes trägt der Mieter.
Der Mieter hat den Platz vor Vertragsabschluss besichtigt. Die Mietsache wird in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befindet. Der Mieter erkennt den Zustand als vertragsgemäß an. Der Vermieter oder die von ihm Beauftragten dürfen den Platz ohne vorherige Ankündigung betreten. Mieter die in Ihrem Wohnwagen oder Zelt Flüssiggasanlagen unterhalten, sind verpflichtet, diese turnusmäßig einmal alle zwei Jahre durch einen autorisierten Fachbetrieb überprüfen zu lassen und dem Vermieter auf Verlangen eine entsprechende Prüfbescheinigung vorzulegen. Die vom Mieter verwendeten Stromkabel müssen denen für Außenanlagen entsprechen.


Bauvorschriften, Brandschutzbestimmungen
Die Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen des Kreises sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Mieter erkennt diese an. Veränderungen am Wohnwagen und am Platz z.B. Terrassenbauten sind dem Vermieter anzuzeigen und bedürfen seiner schriftlichen Genehmigung. Unzulässige Bauten müssen auf Verlangen des Vermieters oder der Baubehörde des Kreises wieder zurückgebaut werden. Für unzulässige Bauten übernimmt der Vermieter keine Haftung. Sollten unzulässige Bauten trotz Abmahnung nicht zurückgebaut werden, ist der Vermieter berechtigt fristlos zu kündigen.


Haftung
Der Mieter ist verpflichtet seinen Wohnwagen selbst zu versichern. Der Vermieter haftet nicht für einen Schaden, der durch höhere Gewalt z.B. Hochwasser, Sturm, Blitzschlag, Starkregen etc. verursacht wurde.

Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, wird die Haftung ausgeschlossen, außer sie beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Campingplatz „Böhmeschlucht“ oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dem Campingplatz „Böhmeschlucht“.


Der Campingplatz „Böhmeschlucht“ haftet nicht für Lärmbelästigungen/Belästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste, Straßen- Schieß- oder Flugzeuglärm.


An- und Abreise


Anreise
Das Mietobjekt (Stellplatz, Bauwagen und Lodges) steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. An- und Abreisen sind nur im Rahmen der Öffnungszeiten (08:00 bis 13.00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr) möglich. Nach Rücksprache ist auch eine Anreise nach 20:00 Uhr möglich.

Abreise
Das Mietobjekt (Bauwagen und Lodges) ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen, die Stellplätze sind bis 11:00 Uhr zu räumen. Eine spätere Abreise muss der Betreiber genehmigen. Bei unangekündigter Nichtanreise kann der Betreiber das Mietobjekt / den Stellplatz entschädigungslos anderweitig vergeben. Es gilt die aktuelle Preisliste des Betreibers. Der Mietpreis kann vor Ort per EC-Karte oder in bar gezahlt werden.


Beschwerden
Trotz aller Bemühungen vom Campingplatz Böhmeschlucht kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich der Campingplatzleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen. Nicht erlaubt sind falsche Tatsachenbehauptungen und Veröffentlichung dieser im Internet, wenn es darum geht den Campingplatz Böhmeschlucht oder seine Mitarbeiter in ein schlechtes Licht zu rücken ohne dass vorher eine sachliche Auseinandersetzung erfolgt ist. Für eine dadurch entstandene Rufschädigung und Herabsetzung des Unternehmens mit einhergehenden Umsatzeinbußen behält sich der Campingplatz Böhmeschlucht Schadensersatzansprüche vor. Der Campingplatz Böhmeschlucht kann zudem die Löschung der Einträge fordern. Das Gleiche gilt für negative Sternebewertung ohne weiteren Text und /oder ohne Angabe des eigenen richtigen Namens und wenn der Bewerter niemals Kunde des Campingplatzes Böhmeschlucht war (gefakte, rufschädigende Bewertungen).

Schlussbestimmungen
Andere, als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht.
Auf alle Verträge des Campingplatzes Böhmeschlucht und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Wir nehmen an dem Streitbeilegungsgesetz nicht teil. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Campinglatzordnung des Vermieters in ihrer jeweiligen Fassung und die Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen des Kreises sind Bestandteil dieses Vertrages.


Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird 29664 Walsrode vereinbart.


Stand: 01.01.2021
Gleichzeitig verlieren alle früheren AGBS Dauercamper/Urlaubsstellplätze ihre Gültigkeit.


Ein Erlebnis für jung und alt

Anschrift

Vierde 22
29683 Bad Fallingbostel OT Vierde

Kontakt

Tel: +49 5162 5604
E-Mail: info@boehmeschlucht.de

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